Osteopathie im Ausland studieren (FSO)
26. März 2010WICHTIG
Der SVO informiert die Studenten, die Osteopathie im Ausland studieren wollen, dass ihre Bildung nur dann in der Schweiz anerkannt wird, wenn sie den im Artikel 11 des Reglements der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen festgelegten Kriterien entspricht.
Da die Studiengänge sehr variieren und sich auch innerhalb desselben Instituts sehr rasch entwickeln können, ist es unmöglich, Osteopathieschulen nominell anzuerkennen;jede Bildung (Studiengang), wird individuell durch die GDK analysiert.
Der SVO warnt die Studenten vor den Unannehmlichkeiten, die sich aus einer unzulänglichen Bildung im Sinne der oben erwähnten Kriterien ergeben könnten, die zur Nicht-Anerkennung des Studiengangs durch die GDK und der Unmöglichkeit, sich zur interkantonale Prüfung für OsteopathInnen anzumelden, führen kann.



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