Anmeldebedingungen
Ort :
Universität Lausanne – Gebäude Anthropôle – Auditorium 1031
Für die Workshops: Hôtel de la Paix-1003 Lausanne
Anmeldung :
Per internet über: www.fso-svo.ch
Informationen :
Per e.mail : symposium@fso-svo.ch
Per Tel. : +41 79 956 86 24
1: Teilnahmegebühr für Symposium und Workshops des SVO-FSO
Der/die Teilnehmende erhält nach seiner/ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Jede Anmeldung hat die automatische Rechnungsstellung durch die Ärztekasse zur Folge. Der/die Teilnehmende hat diese Rechnung zu begleichen.
Die Zahlung erfolgt spätestens zur von der Ärztekasse angegebenen Frist. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, ergreift die Ärztekasse die üblichen Massnahmen (Mahnung, Beitreibung).
Auf Anmeldungen bis einschliesslich 11. November 2011 erhalten die Teilnehmenden eine Ermässigung.
2: Anmeldung
Die Anmeldefrist endet am 31. Dezember 2011. Nach diesem Datum müssen die Teilnehmenden ihre Teilnahmegebühr am Tag des Symposiums in bar bezahlen. Wir akzeptieren keine Schecks.
3: Weiterbildungskontrolle
Für SVO-Mitglieder gelten das Symposium und die Workshops als Weiterbildungen der Kategorie A (siehe dazu KKWB-Reglement). Die Kontrollkommission für Weiterbildung erhält automatisch eine Kopie der Teilnahmebescheinigungen. Alle anderen Teilnehmenden erhalten eine Weiterbildungsbestätigung.
4: Zahlungsbestätigung
Die Teilnehmenden finden die Zahlungsbestätigung bei ihrer Ankunft in ihrer Konferenzmappe.
5: Zurückziehen der Anmeldung (ausser bei höherer Gewalt)
Die Anmeldung verpflichtet die Teilnehmenden zur Einhaltung folgender
Regeln:
a) Erfolgt die Abmeldung weniger als zwölf Wochen vor Kursbeginn, ist
keine Rückerstattung möglich.
b) Die Anmeldung ist persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
6: Höhere Gewalt
Bei Verhinderung aufgrund von:
Krankheit
(gültiges Arztzeugnis vorlegen), Unfall (gültiges Arztzeugnis vorlegen), Tod eines nahen Angehörigen (offizielle Bescheinigung vorlegen) und Geburt (offizielle Bescheinigung vorlegen)
werden die Teilnahmegebühren erstattet, die Bearbeitungskosten gehen zulasten des
Teilnehmenden.
7: Anwesenheitsliste und Zugangskarte
Um Ihre Zugangskarte für das Symposium und die Workshops zu erhalten und die Teilnahme als Weiterbildung anrechnen zu lassen, müssen die Teilnehmenden bei ihrer Ankunft die Anwesenheitsliste unterschreiben.
8: Workshops
Für den praktischen Teil der Workshops müssen die Teilnehmenden ihr eigenes Handtuch mitbringen.
9: Gerichtsstand
Im Streitfall ist der Gerichtsstand gegenwärtig Lausanne.