Der SVO ist ein Mitglied des Europäischen Verbandes der Osteopathen (EFO) und der Osteopathic International Alliance (OIA)
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EFO

Der SVO ist Mitglied des Europäischen Verbands der Osteopathen

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8. Internationales Osteopathiesymposium

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Sie gelten als:

Ausbildungsort













Teilnahme : SVO Mitglied Nicht SVO Mitglied
CHF CHF EUR
1. Nur Symposium (mit Lunch + 2 Pausen) einloggen 300
2. Symposium + 2 workshops (mit Lunch + 2 Pausen) Workshops are complete.
100 100
100 100
Ermässigung CHF 100.-

Die Beträge schliessen alle Vorträge, Unterlagen, Teilnahmebestätigungen sowie Mittagessen, Kaffeepausen und Wasser mit ein.

Achtung : Wegen den starken Schwankungen des Euro-Wechselkurses können wir nur schriftlich eingegangenen Anmeldungen bis spätestens 11.11.2011 eine Rechnung in Euro stellen. (Die Kosten für den Unterhaltungsabend betragen 85 Euro). Nach diesem Termin wird eine Rechnung in Schweizerfranken ausgestellt.

Workshop Nr 1 now complete.
Workshop Nr 2 now complete.
Workshop Nr 3 now complete.
Workshop Nr 4 now complete.

Zu den Workshops sind nur Osteopathen zugelassen, welche auch den Symposiumstag besucht haben.

Für eine allfällige Übernachtung kontaktieren Sie bitte direkt das Hôtel de la Paix in Lausanne (4*). Die Zahlung erfolgt vor Ort.

Bei der Reservierung gegebenenfalls auf Vorzugstarif hinweisen.

Doppelzimmer : 95.- CHF Übernachtung + Frühstuck (pro Person)

Einzelzimmer : 170.- CHF Übernachtung + Frühstuck

HOTEL DE LA PAIX - 5, av. Benjamin-Constant - CH - 1003 Lausanne - Tél : +41 21 310 71 71

Fax: +41 21 310 71 72 - E-mail : info@hoteldelapaix.net - www.hoteldelapaix.net

Weitere Hotels sind unter folgender Adresse verfügbar : www.lausanne-tourisme.ch

Anmeldebedingungen

Ort :

Universität Lausanne – Gebäude Anthropôle – Auditorium 1031

Für die Workshops: Hôtel de la Paix-1003 Lausanne

Anmeldung :

Per internet über: www.fso-svo.ch

Informationen :

Per e.mail : symposium@fso-svo.ch
Per Tel. : +41 79 956 86 24

1: Teilnahmegebühr für Symposium und Workshops des SVO-FSO

Der/die Teilnehmende erhält nach seiner/ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Jede Anmeldung hat die automatische Rechnungsstellung durch die Ärztekasse zur Folge. Der/die Teilnehmende hat diese Rechnung zu begleichen.

Die Zahlung erfolgt spätestens zur von der Ärztekasse angegebenen Frist. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, ergreift die Ärztekasse die üblichen Massnahmen (Mahnung, Beitreibung).

Auf Anmeldungen bis einschliesslich 11. November 2011 erhalten die Teilnehmenden eine Ermässigung.

2: Anmeldung

Die Anmeldefrist endet am 31. Dezember 2011. Nach diesem Datum müssen die Teilnehmenden ihre Teilnahmegebühr am Tag des Symposiums in bar bezahlen. Wir akzeptieren keine Schecks.

3: Weiterbildungskontrolle

Für SVO-Mitglieder gelten das Symposium und die Workshops als Weiterbildungen der Kategorie A (siehe dazu KKWB-Reglement). Die Kontrollkommission für Weiterbildung erhält automatisch eine Kopie der Teilnahmebescheinigungen. Alle anderen Teilnehmenden erhalten eine Weiterbildungsbestätigung.

4: Zahlungsbestätigung

Die Teilnehmenden finden die Zahlungsbestätigung bei ihrer Ankunft in ihrer Konferenzmappe.

5: Zurückziehen der Anmeldung (ausser bei höherer Gewalt)

Die Anmeldung verpflichtet die Teilnehmenden zur Einhaltung folgender
 Regeln:
a) Erfolgt die Abmeldung weniger als zwölf Wochen vor Kursbeginn, ist
 keine Rückerstattung möglich.
b) Die Anmeldung ist persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.

6: Höhere Gewalt

Bei Verhinderung aufgrund von:
 Krankheit
(gültiges Arztzeugnis vorlegen), Unfall (gültiges Arztzeugnis vorlegen), Tod eines nahen Angehörigen (offizielle Bescheinigung vorlegen) und Geburt (offizielle Bescheinigung vorlegen) 
werden die Teilnahmegebühren erstattet, die Bearbeitungskosten gehen zulasten des 
Teilnehmenden.

7: Anwesenheitsliste und Zugangskarte

Um Ihre Zugangskarte für das Symposium und die Workshops zu erhalten und die Teilnahme als Weiterbildung anrechnen zu lassen, müssen die Teilnehmenden bei ihrer Ankunft die Anwesenheitsliste unterschreiben.

8: Workshops

Für den praktischen Teil der Workshops müssen die Teilnehmenden ihr eigenes Handtuch mitbringen.

9: Gerichtsstand

Im Streitfall ist der Gerichtsstand gegenwärtig Lausanne.




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