F.A.Q. Frequently Asked Questions/ Häufig gestellte Fragen
Den Grundstein der Osteopathie legte Ende des 19. Jahrhunderts der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still (1828-1917).
Still entdeckte, dass der Körper über Selbstheilungskräfte verfügt, die, wenn sie entsprechend manuell stimuliert werden, bestimmte funktionelle Störungen heilen können. In diesem Zusammenhang entwickelte Still den osteopathischen Grundsatz „Panta rei – Leben ist Bewegung“, der bis heute eine zentrale Rolle in der Osteopathie einnimmt.
Als ausserordentlich sanfter Ansatz ist die Osteopathie gerade für Säuglinge und Babys gut geeignet und empfiehlt sich insbesondere in folgenden Fällen:
Säuglinge
- bei typischen Funktionsstörungen (z. B. Koliken, regelmässiges Erbrechen, Verstopfung, Schluck- und Saugstörungen, Schlafproblemen, Schreikindern oder Reizbarkeit).
- bei mechanischen Störungen, die auf eine lange und schwierige Geburt zurückzuführen sein können (z. B. Schiefhals, Schädelverformungen oder KISS-Syndrom)
Kindergartenkinder und Kinder jeden Alters :
- bei Symptomen wie mit Bauchweh, Verdauungsproblemen, Kopfschmerzen, wiederkehrenden Mittelohrentzündungen, chronische Lungenerkrankungen (Bronchiolitis, asthmatische Bronchitis, Bronchitis und Asthma), Wirbelsäulenfehlstellungen (Skoliose), Zahnstellungsfehlern und kieferorthopädischen Problemen Des Weiteren ist die Behandlung nach einem schweren Sturz oder Unfall ratsam, um allfälligen Funktionsstörungen vorzubeugen.
Die osteopathische Behandlung während der Schwangerschaft dient dazu, die mit den schwangerschaftstypischen körperlichen Veränderungen verbundenen Schmerzen und Beschwerden zu vermindern und den Körper der Mutter so gut wie möglich auf die Entbindung vorzubereiten.
Bei Beschwerden wie Hexenschuss, Ischiasschmerzen, Kreuzschmerzen, Schmerzen in Scham- und Steissbein, Übelkeit, Kopfschmerzen, Durchblutungsstörungen ist eine osteopathische Betreuung während der Schwangerschaft von Vorteil.
Allerdings darf die osteopathische Behandlung während der Schwangerschaft keinesfalls als Ersatz zur herkömmlichen ärztlichen Betreuung oder zur Geburtsvorbereitung mit einer Hebamme verstanden werden.
Insbesondere nach einer eingeleiteten oder schwierigen Geburt ist die Weiterführung der Behandlung ratsam.
Die Stillzeit und die Zeit nach der Geburt ist für die Mutter äusserst anstrengend, was zu Schmerzen oder Unwohlsein führen kann.
Durch die osteopathische Behandlung wird die normale Mechanik von Rücken, Becken und den durch die Entbindung beeinträchtigten inneren Organen wiederhergestellt. Die Osteopathie kann in der Zeit nach der Geburt Beschwerden wie Inkontinenz, Schmerzen während des Geschlechtsverkehrs, Steissbeinschmerzen, Schmerzen im Kreuz- und Beckenbereich und Beckenbodenschmerzen entgegen wirken.
Die allgemeine Osteopathieausbildung beinhaltet auch die Behandlung von Kindern.
Allerdings ist es empfehlenswert, sich bei der Vereinbarung eines Termins zu erkundigen, ob Ihr Osteopath üblicherweise auch Neugeborene behandelt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird er sie an einen Kollegen oder eine Kollegin weiterleiten.
Die Osteopathie versteht sich als Ergänzung zur Schulmedizin, nicht als Ersatz für diese. Grundsätzlich ist eine Kombination mit einer anderen Behandlung möglich, kann sogar in bestimmten Fällen von Vorteil sein.
In der Schweiz gilt die Osteopathie als direkte Therapieform, sie kann also ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden. Die Erstattung erfolgt allerdings nicht durch die Grundversicherung (KVG oder UVG), sondern in der Regel im Rahmen der Zusatzversicherung (Natur- und Komplementärtherapie).
Der Umfang der Rückerstattung hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Der Schweizerische Verband der Osteopathen (SVO-FSO) wurde im November 2005 gegründet, um alle Osteopathen in der Schweiz zu vereinen, welche von den Krankenkassen anerkannt sind und spezifische Ausbildungskriterien erfüllen.
Das Qualitätssiegel des Verbandes garantiert Ihnen als Patientin oder Patient das Ausbildungsniveau der Mitglieder des SVO-FSO und deren ausschliessliche Arbeit als Osteopathen. Gleichzeitig entsprechen die Qualitätsanforderungen den Normen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK).
Die Kontaktdaten aller SVO-Mitglieder in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter http://www.fso-svo.ch oder auf unserer iPhone–App „osteo“ herunterladen (auf der Website links erhältlich).



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